Ihr Mandant braucht einen Unternehmenswert. Sie brauchen keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand.

Bewertungen kommen selten, binden 30 bis 50 Stunden und fallen meist in die Abschlusssaison. Ich übernehme sie – unabhängig, nach KFS/BW 1, zum Festpreis. Sie bleiben Steuerberater:in Ihres Mandanten.



Vier Gründe, extern bewerten zu lassen

  • Steuerrisiko senken. Bei Umgründungen verlangen Finanzverwaltung und Rechtsprechung einen methodisch sauberen Wertnachweis. Vereinfachte Praktikerverfahren werden nicht anerkannt (VwGH 27.02.2019, Ro 2017/15/0039).

  • Neutralität zeigen. Als steuerliche Vertretung stehen Sie auf der Seite Ihres Mandanten. Ein externer Bewerter schafft die Distanz, die Finanzamt, Mitgesellschafter und Noterben erwarten.

  • Den neuen Standard abdecken. Die Neufassung von KFS/BW 1 verlangt mehr bei Planungsplausibilisierung, KMU-Bewertung und Dokumentation. Bei wenigen Fällen im Jahr rechnet sich die Einarbeitung nicht.

  • Kapazität freihalten. Ihre Zeit gehört den Mandaten, die nur Sie betreuen können.


Mein Versprechen an Ihre Kanzlei

Zusage Was das konkret heißt
Ihr Mandat bleibt Ihr Mandant Ich bin kein Steuerberater und biete keine Steuerberatung oder Buchhaltung an.
Abstimmung mit Ihnen Ergebnisse bespreche ich zuerst mit Ihnen, auf Wunsch gemeinsam mit dem Mandanten.
Festpreis und Termin Verbindliches Angebot nach dem Erstgespräch, kein offenes Stundenkonto.
Ein Ansprechpartner Unternehmen und betriebliche Liegenschaften aus einer Hand.



Typische Fälle aus Kanzleien

Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH (Art III UmgrStG) · Zusammenschluss, Spaltung, Verschmelzung · Übergabe in der Familie mit dokumentiertem Wert zum Stichtag · Ein- und Austritt von Gesellschaftern · Wegzug · Beteiligungsbewertung im UGB-Abschluss · Mitarbeiterbeteiligung


Zertifiziert, wo Sie selbst lernen: Zertifikat Unternehmensbewertung der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.



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