Ihr Mandant braucht einen Unternehmenswert. Sie brauchen keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand.
Bewertungen kommen selten, binden 30 bis 50 Stunden und fallen meist in die Abschlusssaison. Ich übernehme sie – unabhängig, nach KFS/BW 1, zum Festpreis. Sie bleiben Steuerberater:in Ihres Mandanten.
Vier Gründe, extern bewerten zu lassen
- Steuerrisiko senken. Bei Umgründungen verlangen Finanzverwaltung und Rechtsprechung einen methodisch sauberen Wertnachweis. Vereinfachte Praktikerverfahren werden nicht anerkannt (VwGH 27.02.2019, Ro 2017/15/0039).
- Neutralität zeigen. Als steuerliche Vertretung stehen Sie auf der Seite Ihres Mandanten. Ein externer Bewerter schafft die Distanz, die Finanzamt, Mitgesellschafter und Noterben erwarten.
- Den neuen Standard abdecken. Die Neufassung von KFS/BW 1 verlangt mehr bei Planungsplausibilisierung, KMU-Bewertung und Dokumentation. Bei wenigen Fällen im Jahr rechnet sich die Einarbeitung nicht.
- Kapazität freihalten. Ihre Zeit gehört den Mandaten, die nur Sie betreuen können.
Mein Versprechen an Ihre Kanzlei
| Zusage | Was das konkret heißt |
|---|---|
| Ihr Mandat bleibt Ihr Mandant | Ich bin kein Steuerberater und biete keine Steuerberatung oder Buchhaltung an. |
| Abstimmung mit Ihnen | Ergebnisse bespreche ich zuerst mit Ihnen, auf Wunsch gemeinsam mit dem Mandanten. |
| Festpreis und Termin | Verbindliches Angebot nach dem Erstgespräch, kein offenes Stundenkonto. |
| Ein Ansprechpartner | Unternehmen und betriebliche Liegenschaften aus einer Hand. |
Typische Fälle aus Kanzleien
Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH (Art III UmgrStG) · Zusammenschluss, Spaltung, Verschmelzung · Übergabe in der Familie mit dokumentiertem Wert zum Stichtag · Ein- und Austritt von Gesellschaftern · Wegzug · Beteiligungsbewertung im UGB-Abschluss · Mitarbeiterbeteiligung
Zertifiziert, wo Sie selbst lernen: Zertifikat Unternehmensbewertung der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
